Mietbedingungen Gastaufnahme
1. Vertragsschluss
1.1 Die Ferienwohnungen Unterm Waxlstoa, Alpspitzstrasse 44, 82491 Grainau werden den Mietern für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Es finden die einschlägigen gültigen Hygiene-Schutzmaßnahmen der Bundesregierung bzw. der Bayrischen Staatsregierung Anwendung (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/).
1.2 Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung beim Mieter zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Vermieter zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Mieter übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Mieters führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Mieter nicht zugeht.
Mit der Buchung leistet der Mieter unverzüglich eine Zahlung des vollständigen Preises ohne Kurtaxe beim Vermieter auf das angegebene Konto. Die Kurtaxe kann vor Ort bei Urlaubsbeginn entrichtet werden.
1.3 Die Ferienwohnungen sind entsprechend der auf der Homepage aufgeführten Ausstattungsmerkmale eingerichtet. Fotos und Text auf der Webseite und sonstigen Werbematerialien dienen der realistischen Beschreibung. Die vollständige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt, insbesondere die tatsächliche Ausstattung und Aufstellung der Möbel kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
1.4 Der Mietvertrag für die Ferienwohnungen kommt auf Basis des Angebotes des Vermieters zustande, wenn innerhalb der vorgesehenen Frist die Zahlung getätigt wird.
1.5 In allen Ferienwohnungen herrscht Rauchverbot. Das Rauchen ist im Freien, auf Balkonen und Terrassen bei geschlossenen Balkon- bzw. Terrassentüren gestattet. Die Nutzung von Aschenbechern ist verpflichtend. Offenes Feuer ist im Gebäude und auf dem Grundstück verboten. Ebenso ist die Benutzung von Kerzen aufgrund der Brandgefahr im gesamten Gebäude untersagt.
1.6 Auf Nachbarn ist Rücksicht zu nehmen. Die allgemein geltenden Ruhezeiten sind einzuhalten. Diese sind insbesondere von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr.
1.7 Für das Laden von Elektrofahrzeugen stehen auf dem großen Gemeindeparkplatz gegenüber dem Schwimmbad, fußläufig etwa 200 m vom Ferienhaus entfernt, öffentliche Ladestationen zur Verfügung. Die Entziehung von Energie aus dem Ferienhaus ist untersagt.
2. Mietpreis und Nebenkosten
2.1 In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Die Endreinigung wird separat berechnet, gemäß dem Preis der aktuell gültigen Preisliste.
2.2 Die Gemeinde Grainau erhebt von den Gästen einen Kurbeitrag für jeden Aufenthaltstag, gestaffelt nach Alter der Gäste. Der Vermieter nimmt diesen Betrag entgegen, reicht ihn an die Gemeinde weiter, meldet die Gäste an die Gemeinde und stellt den Mietern Gästekarten aus, die eine Reihe von Vergünstigungen beinhalten. Die jeweiligen Leistungen können auf der Homepage der Gemeinde Grainau unter www.grainau.de eingesehen werden.
2.3 Im Mietpreis enthalten ist ein Wäschepaket. Wäschepakete, bestehend aus Bettwäsche, 1 kleinen und 1 großen Handtüchern, Geschirrtuch und Badematte, sind pro Person gegen ein zusätzliches Entgelt gemäß aktueller Preisliste zu buchen.
2.4 Eine Zwischenreinigung während des Aufenthalts ist nicht vorgesehen, kann aber in Ausnahmefällen gegen ein zusätzliches Entgelt erbracht werden.
3. Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr im geräumten und besenreinen Zustand übergeben.
4. An- und Abreise
4.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
4.2. Für spätere Anreisen gilt:
- a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
- b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesem Gastaufnahmebedingungen entsprechend.
- c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesem Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.
4.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.
5. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
- Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 25%
- Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
- danach bis 10 Tage vorher: 80%
- ab 10 Tage bis 1 Tag vorher: 95%
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
8. Pflichten des Mieters
8.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen.
8.2 Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
8.3 Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
8.4 Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
8.5 Längeres Kippen oder Offenstehenlassen von Fenstern während der Heizperioden ist zu unterlassen.
8.6 Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für die rechtzeitige Überlassung des Mietobjektes, nicht hingegen für Ausstattungs- und andere Beschreibungsmerkmale der Ferienwohnung, die sich ändern können. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet auch nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
10. Tierhaltung
Das Ferienapartment ist allergikerfreundlich ausgerichtet. Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen sind nicht in der Wohnung gestattet.
11. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
12. Hausordnung
12.1 Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Rundfunk-, Fernseh- und Hifi-Geräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
12.2 Das Rauchen ist nur im Außenbereich gestattet. Die Nutzung von Aschenbechern ist verpflichtend. Offenes Feuer ist im Gebäude und auf dem Grundstück verboten. Ebenso ist die Benutzung von Kerzen aufgrund der Brandgefahr im gesamten Gebäude untersagt.
12.3 Das Tragen von Skischuhen und verdrecktem Schuhwerk im Haus ist untersagt. Für Schäden am Haus, haften die Mieter. Schuhwerk ist vor der Haustüre zu wechseln.
13. Internet
Der Mieter akzeptiert mit Entgegennahme der Zugangscodes für Internet (LAN und W-LAN, im Folgenden W/LAN) die allgemeinen Richtlinien des DTV zur Nutzung von Internet:
13.1 Der Vermieter hat die Ferienwohnungen mit einem Internetzugang über W/LAN ausgestattet. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des W/LAN -Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des Vermieters und ist jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des W/LAN zu gestatten. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des W/LAN ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das W/LAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
13.2 Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
13.3 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das W/LAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des W/LAN hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des W/LAN auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des W/LAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden am Endgerät des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
13.4 Für die über das W/LAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des W/LAN das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das W/LAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das W/LAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des W/LAN durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.
14. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Es findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort ist Grainau. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Garmisch-Patenkirchen zuständig.
14.2 Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
14.3 Es findet keine Teilnahme an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle statt. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist unabhängig davon der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online Streitbeilegung anzugeben: https://webgate.ec.europa.eu/odr